Die tschechische Finanzverwaltung hat beschlossen, eine Gebühr für Steuerentrichtungsbelege zu erheben. Dieser soll vor allem für die Entrichtung der Grundsteuer in Anspruch genommen werden. Die Gebühr für den Steuerentrichtungsbeleg richtet sich dabei nach der aktuellen Preisliste der Tschechischen Post.
Steuerpflichtige können ihre Grundsteuerschuld entweder kostenlos über das elektronische Portal SIPO, per Banküberweisung mit Nachverfolgung der Zahlungsanweisungen über das elektronische Portal MOJE daně oder mit Hilfe von über E-Mail erhaltene Zahlungsanweisungen an die Finanzverwaltung entrichten.
Der Antrag auf Übermittlung der Zahlungsanweisungen über E-Mail kann elektronisch mittels eines Online-Formulars gestellt werden.
Žádost ve věci zasílání údajů pro placení daně z nemovitých věcí e-mailem (financnisprava.cz)
Für die Übermittlung über E-Mail muss der Antrag bis zum 15. März des Veranlagungszeitraums eingereicht werden. Für die Zahlung über das elektronische Portal SIPO muss der Antrag spätestens bis zum 31. Januar gestellt werden.