Das Recht auf Reparatur nach Ablauf der Garantiezeit als neuer Anspruch der Verbraucher in der EU

16. 5. 2023
Das Recht auf Reparatur nach Ablauf der Garantiezeit als neuer Anspruch der Verbraucher in der EU

Ende März dieses Jahres hat die Europäische Kommission einen endgültigen Vorschlag für eine Richtlinie über gemeinsame Vorschriften zur Förderung der Reparatur von Produkten vorgelegt. Ziel dieser Richtlinie ist es nicht nur, einen Beitrag zu den Zielen des „Europäischer Grüner Deal‘“ zu leisten, d. h. zum nachhaltigen Verbrauch und zur Entwicklung einer Kreislaufwirtschaft, sondern auch die Position der Verbraucher zu verbessern, insbesondere in Bezug auf die Reparatur von gekauften Produkten. Mit dem Richtlinienvorschlag wird ein "Recht auf Reparatur" für Verbraucher eingeführt, sowohl innerhalb als auch nach Ablauf der gesetzlichen Garantie.

Im Rahmen der gesetzlichen Gewährleistungsrechte wird ebenfalls der Ansatz geändert, wobei die Reparatur und nicht die Neulieferung das primäre Mittel für mangelhafte Waren präferiert wird. Die Ausnahme von dieser Regel ist, wenn die Reparatur teurer ist.

Im Rahmen des Kundendienstes nach der Garantiezeit wurden mehrere Maßnahmen ergriffen, um die Reparatur von defekten Produkten zu vereinfachen und so deren Nutzungsdauer zu verlängern. Die wichtigste Änderung ist daher das Recht, nach Ablauf der gesetzlichen Gewährleistungsfrist eine Reparatur zu verlangen, das zunächst für Haushaltsgeräte wie Waschmaschinen und Geschirrspüler gilt, wobei die Palette der reparaturfähigen Waren schrittweise auf Mobiltelefone und andere erweitert wird. Daraus ergibt sich eine Informationspflicht für die Hersteller, die Verbraucher über die Reparaturmöglichkeiten für das von ihnen gekaufte Produkt zu informieren.

Auf nationaler Ebene werden Online-Suchportale eingerichtet, über die Reparaturmöglichkeiten leicht gesucht und verglichen werden können. Die Verbraucher werden dann bei jeder Werkstatt ein europäisches Reparaturinformationsformular anfordern können, das nicht nur standardisierte Informationen über die Reparaturbedingungen, sondern auch ungefähre Reparaturpreise enthält.

Diese Richtlinie ergänzt die zuvor vorgelegte Ökodesign-Verordnung für nachhaltige Produkte und die Richtlinie zur Stärkung der Verbraucher für den ökologischen Wandel durch besseren Schutz gegen unlautere Praktiken und bessere Informationen. Die Europäische Union erwartet, dass diese Maßnahmen nicht nur den Reparatursektor fördern, sondern auch die Entwicklung nachhaltiger Produkte vorantreiben und Treibhausgasemissionen und Abfallproduktion bei der Herstellung reduzieren. Für die Zukunft wird auch die Möglichkeit einer Produktkennzeichnung in Betracht gezogen, bei der der Verbraucher bereits beim Kauf weiß, ob das Produkt leicht reparierbar ist.

Einige Mitgliedstaaten haben auch begonnen, auf eigene Initiative zu handeln. In Deutschland beispielsweise ist die Forderung nach einer Ausweitung der Lebensfähigkeit und Reparierbarkeit von Produkten Teil der Koalitionsvereinbarung der Regierungsparteien. Obwohl noch kein spezifisches Gesetz verabschiedet wurde, ist vorgesehen, bestimmte Anforderungen für eine umweltfreundlichere Produktgestaltung festzulegen, aber auch finanzielle Unterstützung zu gewähren.

Der Richtlinienentwurf wird nun im Rahmen des ordentlichen Gesetzgebungsverfahrens vom Europäischen Parlament und vom Rat geprüft.

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