Regierung stellt Entwurf des sog. Konjunkturpakets vor

17. 5. 2023
Regierung stellt Entwurf des sog. Konjunkturpakets vor

Am 11. Mai 2023 hat die tschechische Regierung den Entwurf eines Maßnahmenpakets vorgestellt, das den Staatshaushalt stabilisieren und zugleich inflationssenkend wirken soll.

Der Großteil dieser Maßnahmen soll ab dem 1.1.2024 gelten.

Übersicht ausgewählter von der tschechischen Regierung vorgeschlagenen Änderungen im Steuerrecht:

Körperschaftsteuer

  • Anhebung des Körperschaftsteuersatzes von 19 % auf 21 %.
  • Begrenzung des abzugsfähigen Betrags von PKWs auf 2 Mio. CZK.
  • Aufhebung der steuerlichen Abzugsfähigkeit von stillen Weinen als Schenkung bis 500 CZK als Repräsentationsaufwendung.

Einkommensteuer

  • Senkung der Schwelle zur Inanspruchnahme des 23% Einkommensteuersatzes vom 4-fachen Durchschnittslohn auf das 3-fache des Durchschnittslohns.
  • Beschränkung der Einkommensbefreiung aus dem Verkauf von Wertpapieren und sonstigen Gesellschaftsanteilen bei Erfüllung des Zeittests von 3 Jahren bzw. 5 Jahren zwischen Erwerb und Veräußerung auf einen Betrag von 40 Mio. CZK je Steuerpflichtigem.
  • Senkung der pauschalen Steuerermäßigung für den Ehepartner (nur bei Betreuung eines Kindes bis zum 3. Lebensjahr).
  • Aufhebung der Steuerermäßigung von Kinderbetreuungskosten.
  • Aufhebung der pauschalen Steuerermäßigung für Studenten.
  • Aufhebung der Steuerbefreiung von geldwerten Sachleistungen an Arbeitnehmer.
  • Aufhebung der Steuerbefreiung von Essenmarken über dem gesetzlichen Grenzwert.
  • Senkung der Einkommensbefreiung aus Tombolas und Glückspielen von 1 Mio. CZK auf 50 Tsd. CZK.
  • Aufhebung des steuerlichen Abzugs von Mitgliedsbeiträgen an Gewerkschaften.

Sozialversicherungsrecht

  • Wiedereinführung der Krankengeldversicherung für Arbeitnehmer in verringerter Höhe von 0,6 %.
  • Schrittweise Anhebung der Mindestbemessungsgrundlage für Sozialversicherungsabgaben bei Selbständigen von derzeit 25 % auf 40 % des Durchschnittslohns.
  • Anhebung der prozentualen Grenze der Bemessungsgrundlage für die Berechnung von Versicherungsabgaben bei Selbständigen von derzeit 50 % auf 55 %.

Umsatzsteuer

  • Reduzierung von derzeit drei Umsatzsteuersätzen auf einen Regelsatz von 21 % und einen ermäßigten Satz von 12 %.
  • Umklassifizierung ausgewählter Waren und Dienstleistungen vom ermäßigten in den Regelsatz.
  • Dem neuen ermäßigten Umsatzsteuersatz von 12 % sollen z. B. Lebensmittel mit Ausnahme von Getränken, Medikamente, Bautätigkeiten, Kinder-Autositze oder Bestattungsdienste unterliegen.
  • Unter den Regelsatz von 21 % sollen z. B. Fassbier, Zeitungen, Friseurdienstleistungen, Getränke, Altmaterial, der Abtransport und die Lagerung kommunaler Abfälle, Schuhreparaturen, Reinigungsdienste oder Brennholz fallen.

Verbrauchsteuern

  • Jährliche Erhöhung der Verbrauchsteuer auf Zigaretten, Rauchtabak, Zigarren und Zigarillos um 10 % im Jahr 2024 und um 5 % in den Jahren 2025 bis2027. Jährliche Steuererhöhung auf erhitzten Tabak um 15 % in den Jahren 2024 bis2027. Einführung einer neuen Verbrauchsteuer für Nikotinbeutel und E-Zigarettenfüllungen.
  • Jährliche Erhöhung der Verbrauchsteuer auf Alkohol um 10 % im Jahr 2024 und um 5 % in den Jahren 2025 bis 2027.
  • Frühere Rückkehr der Kraftstoffsteuer auf die ursprüngliche Höhe vor der russischen Invasion in die Ukraine, und nicht erst zum 1.1.2024.
  • Aufhebung der Steuerbefreiung auf Flugtreibstoffe.
  • Steuererstattung für sog. grüne Diesel nach den entsprechenden Normvorschriften.
  • Aufhebung der Verbrauchsteuererstattung auf im Rahmen von mineralogischen und metallurgischen Prozessen verbrauchtem Mineralöl.

Energiesteuer

  • Aufhebung der Steuerbefreiung auf metallurgische und mineralogische Prozesse auf Erdgas und verschiedene weitere Gase, Steuer auf feste Brennstoffe und Stromsteuer.

Grundsteuer

  • Anhebung des Grundsteuersatzes bis auf das Zweifache zugunsten des Staatshaushaltes.
  • Einführung einer automatischen Valorisierung der Grundsteuerpflicht, welche an die Inflationsentwicklung gekoppelt ist.

Glücksspielsteuer

  • Anhebung des zweiten Glücksspielsteuersatzes von 23 % auf 30 %.

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