Gerne möchten wir Sie auf die näher rückende Frist zur Stellung des Antrags auf Rückerstattung der tschechischen MwSt. für das Jahr 2022 für nicht in der EU ansässige Steuerpflichtige hinweisen.
Der Antrag kann bis zum 30.6.2023 gestellt werden, danach erlischt der Anspruch auf MwSt.-Rückerstattung.
Der Antrag auf MwSt.-Rückerstattung wird beim Finanzamt für die Hauptstadt Prag auf dem vom Finanzministerium vorgeschriebenen Formular gestellt, dies ist nur schriftlich möglich, nicht elektronisch.
Die Steuer wird nicht rückerstattet bei für den persönlichen Gebrauch bestimmten Waren und Dienstleistungen, für Reise-, Unterkunfts- und Verpflegungskosten, bei Waren und Dienstleistungen zu Repräsentationszwecken, Telefongebühren, Taxidienste und für Kraftstoffe.
Die Steuer wird rückerstattet, wenn der rückzuerstattenden Steuerbetrag mindestens 1 000 CZK für den Zeitraum eines Kalenderjahrs beträgt oder für einen Zeitraum von weniger als 3 Monaten, wenn es sich um den Rest des Kalenderjahrs handelt. Der Antrag kann im Jahresverlauf gestellt werden, wenn der Betrag der rückzuerstattenden Steuer mindestens 7 000 CZK beträgt und der Zeitraum nicht kürzer als 3 Monate ist.