Am 27. August 2025 hat die Regierung der Tschechischen Republik ein weiteres Anti-Bürokratie-Paket beschlossen. Es umfasst 30 zusätzliche Maßnahmen (bisher wurden in den vorherigen Paketen 72 Maßnahmen verabschiedet), die darauf abzielen, überflüssige Rechtsvorschriften zu streichen und damit die Verwaltungsbelastung zu reduzieren.
Beispiele:
- Aufhebung des Verbots von Arbeitsverhältnissen zwischen Ehepartnern oder Lebenspartnern;
- Abschaffung der Pflicht für Arbeitgeber, Gewerkschaften über neu entstandene Arbeitsverhältnisse sowie Beendigungen im Rahmen von Vereinbarungen oder während der Probezeit zu informieren;
- Abschaffung der Pflicht, dass ein Beamter beim Beglaubigen von Unterschriften auf fremdsprachigen Dokumenten den Text verstehen muss, sofern nur die Unterschrift selbst beglaubigt wird;
- Verlängerung der Gültigkeit ärztlicher Atteste für Kinder zur Teilnahme an Schullandheimen oder Ferienaufenthalten auf bis zu 5 Jahre;
- Befreiung von Arbeitgebern und Versicherten von Meldepflichten für Informationen, die Krankenkassen auch von anderen Behörden erhalten können;
- Vereinfachung der Verwaltung im Bereich der Nachweise über den Transport gefährlicher Abfälle;
- Verlängerung der Gültigkeit ärztlicher Atteste für Kinder zur Teilnahme an Schullandheimen oder Ferienaufenthalten auf 5 Jahre, nach 2 Jahren ersetzbar durch eine eidesstattliche Erklärung der Eltern.