Einführung eines Widerrufsbuttons: Neue Pflicht für Online-Shops und Anbieter von Online-Diensten

15. 6. 2026

Ab dem 19. Juni 2026 gelten neue Anforderungen für alle Online-Händler, die über das Internet Verträge mit Verbrauchern abschließen. Die neue Regierungsverordnung setzt eine europäische Richtlinie um und bringt zusätzliche Pflichten für Unternehmer sowie einen noch einfacheren Weg für Verbraucher, von Verträgen zurückzutreten.

Die wichtigste Neuerung ist die Verpflichtung, in der Online-Benutzeroberfläche einen speziellen „Widerrufsbutton“ einzuführen. Nach dessen Nutzung muss der Verbraucher automatisch eine Bestätigung seines Widerrufs erhalten. Da Unternehmer ihre Kunden über diese Möglichkeit informieren müssen, stellt der Staat hierfür einen rechtlichen Formulierungsvorschlag zur Verfügung, der in die Allgemeinen Geschäftsbedingungen und vorvertraglichen Informationen aufgenommen werden kann. Besteht für einen Anbieter die Pflicht, einen solchen Button auf seiner Website bereitzustellen, müssen auch die entsprechenden Kundeninformationen angepasst werden.

Ziel der neuen Regelung ist es, Streitigkeiten über eine fehlerhafte Belehrung zu vermeiden. Daher wird zusammen mit dem verpflichtenden Button auch ein konkreter Text vorgeschrieben, der künftig in die Informationsunterlagen aufgenommen werden muss. Dieser Text legt genau fest, wo der Kunde den Button findet und wie der Unternehmer den Eingang des Online-Widerrufs mit Datum und Uhrzeit bestätigen muss.

Konkret lautet der Text wie folgt:

„Sie können den Vertrag auch online widerrufen unter [Internetadresse oder eine andere geeignete Beschreibung einfügen, wo der Widerrufsbutton oder ein vergleichbares Bedienelement zu finden ist]. Wenn Sie diese Möglichkeit nutzen, bestätigen wir Ihnen unverzüglich den Eingang Ihrer Widerrufserklärung in Textform (beispielsweise per E-Mail), einschließlich ihres Inhalts sowie des Datums und der Uhrzeit ihrer Absendung.“

Die Änderung der Rechtsvorschriften bringt einen strengen Zeitplan mit sich, da die Verordnung bereits am 19. Juni 2026 in Kraft tritt. Betreiber von Online-Plattformen haben daher nur wenig Zeit, ihre Informationsunterlagen an die neuen Anforderungen anzupassen. Andernfalls riskieren sie, ihren gesetzlichen Informationspflichten nicht nachzukommen. Dies könnte nicht nur zu finanziellen Sanktionen durch die Aufsichtsbehörden führen, sondern auch ihre Position in möglichen Streitigkeiten mit Kunden schwächen.

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