Der International Accounting Standards Board (IASB) hat den neuen Standard IFRS 19 (Subsidiaries without Public Accountability: Disclosures) veröffentlicht. Sein Hauptziel besteht darin, den Umfang der verpflichtenden Angaben im Anhang des Jahresabschlusses von Tochtergesellschaften deutlich zu reduzieren und dadurch Verwaltungs- und Prüfungskosten zu senken.
Was bedeutet IFRS 19 in der Praxis?
Der Standard basiert auf dem Prinzip „vollständige Bilanzierung, vereinfachte Angaben“:
- Die Bilanzierungsmethodik bleibt unverändert: Für die Berechnung und Bewertung von Bilanzposten, z. B. Leasingverhältnissen nach IFRS 16, muss die Tochtergesellschaft weiterhin die vollständigen IFRS anwenden.
- Der Anhang wird deutlich verkürzt: Das Unternehmen muss keine seitenlangen komplexen Analysen mehr erstellen. Im Anhang werden künftig nur noch die nach IFRS 19 vorgeschriebenen, deutlich reduzierten Angaben veröffentlicht.
Für wen gilt der Standard?
Die Anwendung von IFRS 19 ist vollständig freiwillig. Eine Tochtergesellschaft kann den Standard anwenden, wenn sie beide folgenden Voraussetzungen erfüllt:
- Keine öffentliche Rechenschaftspflicht: Ihre Aktien oder Schuldverschreibungen werden nicht öffentlich gehandelt und sie ist kein Finanzinstitut, wie etwa eine Bank, Versicherung oder ein Investmentfonds.
- Muttergesellschaft berichtet nach IFRS: Die Muttergesellschaft erstellt einen öffentlich zugänglichen Konzernabschluss vollständig nach IFRS.
Ab wann gilt der Standard?
Der Standard ist für Geschäftsjahre verpflichtend anwendbar, die am 1. Januar 2027 oder später beginnen. Der IASB erlaubt jedoch auch eine freiwillige vorzeitige Anwendung, beispielsweise bereits für den Jahresabschluss 2026.
Der wichtigste Vorteil für Unternehmen
IFRS 19 adressiert das Problem der doppelten Buchführung. Tochtergesellschaften müssen nicht mehr parallel Daten nach IFRS für die Muttergesellschaft und zusätzlich lokale Abschlüsse für die tschechischen Behörden führen. Sie können ihre Rechnungslegung auf IFRS ausrichten, nur einen Buchungssatz führen und dank IFRS 19 gleichzeitig einen administrativ schlanken lokalen Abschluss erstellen.



