In letzter Zeit konnte man viel über die Einführung eines Systems zur elektronischen Umsatzerfassung (im Folgenden EUE) hören, das ab Anfang 2016 nach und nach in der Tschechischen Republik gestartet werden sollte. Wir möchten darauf hinweisen, dass der EUE-Gesetzentwurf sich derzeit in der ersten Lesung in der Abgeordnetenkammer befindet, und der Haushalt- und Wirtschaftsausschuss des Tschechischen Parlamentes sollte darüber am 2. September 2015 verhandeln.Die EUE ist so ausgelegt, dass es zu einem modernen System der schnellen Kommunikation zwischen Unternehmern und der Finanzverwaltung der Tschechischen Republik werden soll, und Hauptziel dieser Neuerung ist es, der Umsatz-Hinterziehung vorzubeugen; des Weiteren soll damit für die Beseitigung von Wettbewerbsnachteilen sowie für Wettbewerbsgleichheit gesorgt werden.
Der Hauptgedanke hinter der EUE ist, dass alle Arten von Zahlungen erfasst werden, einschließlich Barzahlungen, Überweisungen, Scheck- sowie Notenzahlungen, und auch jene, die gegen einen Gutschein oder ein ähnliches Zahlungsmittel erfolgen). Daraufhin erhalten die Kunden vom Händler eine Quittung mit einem einzigartigen Code. Die Abwicklung sollte dann in der Praxis so aussehen, dass noch während der einen Umsatz erfassenden Transaktion der Händler / die Händlerin eine Datenmitteilung (über eine Internetverbindung) an einen Server der Finanzverwaltung sendet, wo die gewünschten Informationen gespeichert werden. Dieses System generiert darauf hin einen einzigartigen Code. Dieser wird dann sofort an den Händler / die Händlerin zurück gesendet, der ihn durch die Registrierkasse oder ein anderes Gerät auf den Kassenbon ausdrucken lässt.
Nach aktuellen Informationen wird die Verpflichtung, die oben beschriebenen Einnahmen zu erfassen, für folgende Unternehmer-Gruppen gelten: CZ-NACE-Gruppen 55 und 56 (Unterkunft-, Verpflegungsdienste und Gastronomie), und zwar ab dem ersten Quartal 2016, und CZ-NACE-Gruppen 45, 46 und 47 (Klein- und Großhandels-Segment) ab dem 2. Quartal 2016. Andere Unternehmer sollten von der Pflicht, EUE zu führen, befreit sein.