Endlich! Das lange erwartete revolutionäre Ereignis in Form der von vielen kritisierten Kontrollmeldung ist seit 1. Januar 2016 Realität. Ab diesem Zeitpunkt ist jeder umsatzsteuerpflichtige Unternehmer in der Tschechischen Republik zur Abgabe sog. Kontrollmeldungen verpflichtet. Die Erfassung der Angaben für diese Meldung wird in administrativer Hinsicht nicht ganz einfach sein, weshalb eine Vorbereitung auf diese neue Pflicht unbedingt erforderlich ist. Aus diesem Grund möchten wir über einige grundlegende Belange in Bezug auf diese Problematik informieren.Wozu dient die Kontrollmeldung? Nach offizieller Stellungnahme der Finanzverwaltung handelt es sich um ein effektives Mittel zur Aufdeckung von Steuerhinterziehung und Steuerbetrug. Die Kontrollmeldung soll der Steuerverwaltung Informationen über ausgewählte, von Steuerzahlern realisierte Transaktionen gewähren und in Verbindung mit weiteren Angaben riskante Unternehmen (Ketten- und Karussellgeschäfte) identifizieren helfen, die unberechtigt finanzielle Mittel aus dem öffentlichen Haushalt abschöpfen. Das Finanzministerium hat sich also ein sehr hohes Ziel gesetzt. Mit der Zeit wird sich zeigen, ob es erreicht werden kann.
Wie sieht die Kontrollmeldung aus? Die Kontrollmeldung ist eine Aufstellung, in welcher der umsatzsteuerpflichtige Unternehmer seine erhaltenen und realisierten Leistungen anführt. Das Formular der Kontrollmeldung ist in 3 Teile gegliedert, die als A, B und C bezeichnet sind.
· Teil A dient der Ausweisung von Leistungen, bei denen der Steuerpflichtige die Steuer zu erklären hat, und von Leistungen, die der Umkehrung der Steuerschuldnerschaft unterliegen.
· Teil B beinhaltet erhaltene Leistungen mit Leistungsort im Inland, bezüglich derer der Steuerpflichtige Vorsteuerabzug geltend macht. Gleichzeitig werden in Teil B der Umkehrung der Steuerschuldnerschaft unterliegende erhaltene Leistungen angeführt, bezüglich derer der Empfänger die Steuer zu erklären hat.
· Teil C dient lediglich der Kontrolle und fasst die Angaben aus den beiden vorstehenden Teilen zusammen.
Wie oft? Kontrollmeldungen gibt jeder Steuerpflichtige monatlich ab. Eine Ausnahme bilden natürliche Personen, die Kontrollmeldungen jeweils für den Besteuerungszeitraum abgeben (d. h. vierteljährliche Umsatzsteuerzahler geben die Kontrollmeldung vierteljährlich ab). Bei juristischen Personen gibt es keine Ausnahmen.
Termine: Die Kontrollmeldung gibt jeder Steuerpflichtige monatlich zum 25. des Folgemonats nach dem Monat ab, auf den sich die Kontrollmeldung bezieht (d. h. die Kontrollmeldung für Januar wird am 25.02. abgegeben).
Sanktionen: Die Nichterfüllung von mit der Kontrollmeldung verbundenen Pflichten wird in Abhängigkeit von der Schwere der Pflichtverletzung mit Geldstrafen von 1 000 bis 500 000 CZK sanktioniert.
Die Strafen können also sehr hoch ausfallen. Daher empfehlen wir zu überprüfen, ob Ihr Lieferant von IT-Lösungen in der Lage ist, die oben angeführte Kontrollmeldung automatisch im System zu generieren. Sollte das nicht der Fall sein, möchten wir Ihnen auf diesem Weg unsere Unterstützung bei Einstellung des Systems für die Abgabe der Kontrollmeldung anbieten.