Am 02.02.2016 wurde ein Abkommen zwischen der EU und den USA über einen neuen rechtlichen Rahmen für den transatlantischen Datenverkehr verabschiedet. Dieses Abkommen reagiert auf das vorherige erfolglose Projekt Safe Harbour, das früher ein vereinfachtes Verfahren für die Übermittlung personenbezogener Daten aus der EU in die USA ermöglichte und aufgrund von Datenschutzmängeln auf Seiten der USA per Urteil des Europäischen Gerichtshofes vom 06.10.2015 aufgehoben wurde.Zahlreiche Firmen (vor allem Technologieunternehmen), die bei ihrer Tätigkeit täglich personenbezogene Daten zur Bearbeitung in die USA übermitteln, waren somit anschließend für einen Übergangszeitraum gezwungen, ein strengeres Übermittlungsverfahren einzuhalten. Privacy Shield wird wieder ein vereinfachtes Übermittlungsverfahren ermöglichen, wobei auf US-Seite wesentlich strengere Kontrollmechanismen gewährleistet sind (jährliche Zertifizierung des Bearbeiters, Veröffentlichung der Privacy Policy auf den Internetseiten u. Ä.) und EU-Bürger berechtigt sein werden, sich mit ihren Beschwerden an den Bearbeiter in den USA zu wenden. Das Abkommen soll in den nächsten Wochen umgesetzt werden.