Nichtkontrolle des Datenpostfachs kann sich rächen!

3. 3. 2016

Urteil des Obersten Verwaltungsgerichts der Tschechischen Republik vom 25.08.2015, Gz. 6 Afs 123/2015

Haben Sie ein Datenpostfach? Kontrollieren Sie regelmäßig die eingegangenen Nachrichten oder verlassen Sie sich darauf, immer kostenlos eine Mitteilung über neu zugestellte Datennachrichten per E-Mail zu erhalten, oder zahlen Sie einen SMS-Notifikationsservice?Im vorgenannten Urteil befasste sich das Oberste Verwaltungsgericht mit einer Beschwerde, welche die Aufhebung eines Urteils des Bezirksgerichts über die Einstellung eines Verfahrens verlangte, das aufgrund der Nichtbezahlung der Gerichtsgebühr beendet worden war. Die Beschwerdeführerin gab als Begründung an, sie hätte die genannte Gerichtsgebühr gar nicht rechtzeitig bezahlen können, weil sie von der Zustellung der Datennachricht, die den Beschluss mit der Aufforderung zur Begleichung der Gerichtsgebühr enthielt, in ihr Datenpostfach wegen Ausfalls des SMS-Benachrichtigungssystems überhaupt keine Kenntnis hatte.

Erwartungsgemäß kam das Oberste Verwaltungsgericht betreffend den Widerspruch der Beschwerdeführerin zum Schluss, dass die von der Beschwerdeführerin angegebene technische Störung an sich kein Hindernis für ihren Zugriff auf das Datenpostfach darstellte. Die Beschwerdeführerin hatte ihr Datenpostfach nicht regelmäßig kontrolliert und sich auf SMS-Nachrichten verlassen. Damit war für sie das Risiko verbunden, dass ein eventueller Ausfall der Notifikationsapplikation, des Mobilfunkproviders oder Telefons zu ihren Lasten gehen kann, da Nichtfunktion oder Ausfall der Benachrichtigung über die Zustellung einer Datennachricht ins Datenpostfach keine Unwirksamkeit der Zustellung der Datennachricht bewirkt. Die Benachrichtigung über die Zustellung einer Datennachricht per E-Mail oder SMS stellt lediglich einen Zusatzservice dar, mit dem das Gesetz keinerlei Wirkungen verbindet.

KONTROLLIEREN SIE IHRE DATENPOSTFÄCHER!!!

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