Manche Marktwirtschafts-Länder produzieren keine Werke des geistigen Eigentums im solchen Maße, wie es die hochentwickelten Weltwirtschaften machen. Die Folge ist, dass deren Schutz vom geistigen Eigentum meistens viel lockerer und milder sei. Die Staaten, die keine geschützten Werke des geistigen Eigentums produzieren, setzten eher die Endverbraucherrechte zu Lasten der Hersteller durch, umgekehrt ist die Situation bspw. in den Vereinigten Staaten von Amerika.
Es ist schon erstaunlich, wie viele Streitfälle es derzeit wegen Verletzungen der Rechte des geistigen Eigentums in China gegen die amerikanische Gesellschaft Apple gibt. Nach dem Einstellen der Apps iTunes Books und Movie, geht es nun um Verfahren, die das eigentliche Kern von Apple betreffen, und zwar die iPhones. Das Anti-Monopolamt aus Peking hat entschieden, dass die schlauen Handys iPhone 6 und 6S zu sehr dem Handy 100C ähneln, die die chinesische Gesellschaft Shenzhen Baili herstellt, und hat entschieden diesen den Zugang zu dem Pekinger-Markt zu sperren.
Da die Gesellschaft Berufung eingelegt hat, hat die Entscheidung eine aufschiebende Wirkung und wird durch das Gericht für Streitigkeiten über das geistige Eigentum in Peking überprüft. Im Falle eines negativen Urteiles könnte Apple daran gehindert werden in Peking seine schlauen Handys zu verkaufen, wenn nicht in ganz China.
Der Bereich des geistigen Eigentums ist eines der schwierigsten Rechtsgebiete überhaupt. Deswegen kann den tschechischen Investoren in China nur empfohlen werden, mit Vorsprung vor der Produkteinführung auf den chinesischen Markt die Möglichkeiten der Schutzmarken und deren Industrierechte zu konsultieren, und damit die Unannehmlichkeiten umgehen, dem jetzt die amerikanische Gesellschaft standhält.