Kauf und Verkauf von Immobilien gelten als kostenintensive Geschäfte. Die allermeisten Immobilien sind obligatorisch im Liegenschaftskataster eingetragen. Trotzdem können Probleme und Unklarheiten dahingehend auftreten, wem eine bestimmte Immobilie eigentlich gehört.
Zum Vorstehenden kam es unter anderem auch in einem kürzlich vom Obersten Gericht beurteilten Fall. Nach einem relativ langwierigen Verfahren stellte es sich auf die Seite der Eigentümer einer Wohneinheit, gegen die „ursprüngliche Eigentümer“ geklagt hatten, wobei zwischen den ursprünglichen und aktuellen Eigentümern insgesamt vier weitere Übertragungen stattgefunden hatten – mit anderen Worten, im Liegenschaftskataster ließ sich diese Kette von Übertragungen nur schwer nachvollziehen.
Das Oberste Gericht kam zum Schluss, dass beim Erwerb des Eigentums an Liegenschaften die wichtigste Rolle der gute Glaube in die Eintragung im Liegenschaftskataster spielt – paradoxerweise schloss es sich damit erst nach relativ langer Zeit der ständigen Rechtsprechung des Verfassungsgerichts an. Mit anderen Worten, wenn Sie der Katastereintragung begründet Glauben schenken und diese für wahr ansehen, sind Sie „im Recht“.
Somit muss beurteilt werden, ob im jeweiligen Fall ein Grund besteht, der Eintragung auf dem Eigentumsblatt zu glauben oder eben nicht. In diesem Zusammenhang können bei Transaktionen mit und Verfügungen über Immobilien Komplikationen auftreten. Aus diesem Grund empfehlen wir allen, die den Kauf oder Verkauf einer Immobilie planen, nicht nur dem Stand laut Liegenschaftskataster entsprechende Beachtung zu schenken, sondern auch den damit verbundenen Umständen. Ggf. ist empfehlenswert, bei derartigen Transaktionen qualifizierte rechtliche Unterstützung über den Rahmen der Maklerdienstleistungen hinaus in Anspruch zu nehmen.