Die politischen Parteien ODS und TOP 09 beantragten die Einberufung einer außerordentlichen Tagung des Abgeordnetenhauses, um den Anlauftermin der elektronischen Umsatzerfassung (EUE) zu verschieben. Es wurde versucht, den Anlauf um 2 Jahre, d.h. erst auf Anfang 2019, auszusetzen. Die Bemühungen um diesen EUE-Aufschub gingen jedoch leer aus, die Tagesordnung der außerordentlichen Tagung wurde nicht verabschiedet, da laut Finanzministerium ein EUE-Aufschub um 2 Jahre für Kaufleute sowie den Fiskus nur zusätzliche Kosten herbeiführen würde. Nach dem Umsatzerfassungsgesetz haben in der ersten Phase, die am 01.12.2016 beginnt, die Kaufleute im Bereich Unterkunfts- und Verpflegungsdienstleistungen die Erfassung ihrer Umsätze verpflichtend aufzunehmen.