Die jüngste Novelle des Insolvenzgesetzes führt den neuen Begriff „Deckungslücke“ ein, mit dem die Positionen im Ausweis des Liquiditätsstatus eng verbunden sind. In unserem Artikel erfahren Sie, was Deckungslücke für das Insolvenzverfahren bedeutet, und weitere Details zum Ausweis der Liquidität.
Die Novelle des Insolvenzgesetzes vom Juni dieses Jahres hat das Verständnis der Insolvenz eines buchführenden Unternehmers in Form der Zahlungsunfähigkeit um die Einführung des Instituts der sog. Deckungslücke erweitert.
Neu gilt die Vermutung, dass ein Schuldner, der Unternehmer ist und Bücher führt, seinen finanziellen Verbindlichkeiten nachkommen kann (also nicht zahlungsunfähig ist), wenn die im Ausweis des Liquiditätsstatus bestimmte Differenz zwischen der Höhe seiner fälligen finanziellen Verbindlichkeiten und der Höhe seiner verfügbaren Mittel (sog. „Deckungslücke“) weniger als ein Zehntel der Höhe seiner fälligen finanziellen Verbindlichkeiten beträgt, oder wenn die Prognose der Liquiditätsentwicklung bescheinigt, dass die Deckungslücke in dem Zeitraum, für den die Prognose der Liquiditätsentwicklung aufgestellt wird, unter ein Zehntel der Höhe seiner fälligen finanziellen Verbindlichkeiten fallen wird.
Der Ausweis des Liquiditätsstatus und die Prognose der Liquiditätsentwicklung sind im Einklang mit den durch die Durchführungsvorschrift bestimmten Anforderungen aufzustellen (i) von einem Wirtschaftsprüfer, (ii) von einem Sachverständigen oder (iii) von einer sich mit Wirtschaftsberatung im Bereich Insolvenz und Umstrukturierung befassenden und die bestimmten Anforderungen erfüllenden Person.
Wenn also der Schuldner über ausreichende Mittel zur Bezahlung fast der gesamten Höhe der Verbindlichkeiten verfügt und seine Zahlungsunfähigkeit nur vorübergehenden Charakter hat, gilt die Vermutung, dass der Schuldner in der Lage ist, seinen Verbindlichkeiten nachzukommen. Da es sich nur um eine Vermutung handelt, kann sie natürlich in einzelnen Fällen widerlegt wer-den und der Unternehmer trotzdem insolvent sein.
Nach Einführung des Begriffs der Deckungslücke wurde vom Justizministerium eine Verordnung über die Zahlungsunfähigkeit des Unternehmers veröffentlicht, in der die Einzelheiten des Ausweises des Liquiditätsstandes geregelt sind.
Der Ausweis des Liquiditätsstatus sowie die Prognose der Liquiditätsentwicklung werden nach den vom Schuldner vorgelegten Angaben und Unterlagen und nur dann aufgestellt, wenn die diesen Ausweis aufstellende Person Zugang zu vollständigen Unterlagen hat, die zur Aufstellung benötigt werden, insbesondere zu allen Rechnungsbüchern, Rechnungsbelegen und sonstigen Rechnungsvermerken des Schuldners sowie zu allen Schriftstücken des Schuldners mit Bezug auf seine unternehmerische Tätigkeit.
Der Ausweis des Liquiditätsstatus wird zum letzten Tag des Kalendermonats vor dem Monat aufgestellt, in dem das Insolvenzverfahren des Schuldners eröffnet wurde (nachfolgend nur „Tag der Liquiditätsbeurteilung“).
Die Prognose der Liquiditätsentwicklung ist der kurzfristige Plan der Entwicklung der Umlaufaktiva, der kurzfristigen Verbindlichkeiten und des Cashflows des Schuldners. Ihr Zweck ist die Beurteilung der Fähigkeit des Schuldners, seinen fälligen Verbindlichkeiten in dem Zeitraum nachzukommen, für den die Prognose der Liquiditätsentwicklung aufgestellt wird, und wird für einen Zeitraum von 8 Wochen ab dem Tag der Liquiditätsbeurteilung als Wochenübersicht Zeitraum mit einer möglichen Verlängerung um weitere 4 Wochen aufgestellt.