Seit 2013 ist im tschechischen Mehrwertsteuergesetz das Institut des unzuverlässigen Zahlers eingeführt. Im Laufe der vorangegangenen Jahre kam es zur Verschärfung der Bedingungen, unter welchen ein Subjekt zum unzuverlässigen Zahler werden kann. Die schwerwiegendste Änderung war die Herabsetzung des Umsatzsteuerrückstands für einen Zeitraum von mindestens drei nacheinander folgenden Kalendermonaten von ursprünglich 10 Mio CZK auf 500 Tausend CZK.
Letzten Statistiken zufolge hat die Anzahl unzuverlässiger Zahler 10 000 überstiegen, was etwa 2 % der zur Mehrwertsteuer registrierten Zahler darstellt. Gegenüber dem Jahr 2016 kam es zu einem Anstieg der Anzahl unzuverlässiger Zahler um mehr als 45 %.
Ein Empfänger einer steuerbaren Leistung von einem unzuverlässigen Zahler gerät automatisch in die Position eines Bürgen für den unbezahlten Steuerbetrag. Mithilfe dieses Instituts versucht die Finanzverwaltung gegen Steuerhinterziehung zu kämpfen. Ob Ihr Geschäftspartner zufälligerweise ein unzuverlässiger Zahler ist, können Sie im Register der Zahler auf der Homepage der Finanzverwaltung unter dem folgenden Link überprüfen: http://adisreg.mfcr.cz/adistc/DphReg?ZPRAC=FDPHI1&poc_dic=1