Auf der Oktobersitzung des Rats für Wirtschaft und Finanzen der EU-Länder (ECOFIN) wurde die Vorlage zur Möglichkeit der flächendeckenden Erweiterung des Reverse-Charge-Verfahrens auf innerstaatliche steuerbare Leistung verabschiedet. Das Reverse-Charge-Verfahren überträgt, vereinfacht gesagt, die Steuerabführungspflicht vom Lieferanten auf den Abnehmer. Zugleich findet dieses Verfahren in Tschechien z. B. bei der Lieferung von Gold, Bau- und Montagearbeiten, Erbringung von Telekommunikationsdiensten oder Getreidelieferungen Anwendung.
Das Reverse-Charge-Verfahren wird allgemein als eine der Formen des Kampfs gegen Mehrwertsteuerhinterziehungen verstanden. Die Steuer, die der Abnehmer üblicherweise dem Lieferanten zahlen würde, wird bei der Nutzung dieses Verfahrens vom Abnehmer selbst abgeführt. Die flächendeckende Einführung des Reverse-Charge-Verfahrens ist eine der Prioritäten des tschechischen Finanzministeriums, das dieses Verfahren als außerordentlich wirksames Instrument gegen Mehrwertsteuerhinterziehungen betrachtet.
Die verabschiedete Vorlage bestimmt den Schwellenwert für die Einführung des Reverse-Charge-Verfahrens auf 17 500 Euro für eine steuerbare Leistung, ungeachtet der Art der gelieferten Ware oder erbrachten Dienstleistung. Sollte das flächendeckende Reverse-Charge-Verfahren tatsächlich eingeführt werden, so wäre dies bis Juni 2022 begrenzt, ab dem in der gesamten EU neue MwSt.-Regeln gelten sollen. Hinzuzufügen ist, dass die Einführung des flächendeckenden Reverse-Charge-Verfahrens nunmehr den Gesetzgebungsprozess der EU durchlaufen muss, weiter muss Tschechien den Antrag auf Bewilligung der flächendeckenden Einführung des Reverse-Charge-Verfahrens an den ECOFIN vorlegen und begründen und schließlich in das tschechische MwSt.-Gesetz einarbeiten. Auf keinen Fall ist daher zu erwarten, dass das neue System z. B. im Rahmen des Steuerpakets für das Jahr 2019 verabschiedet würde.