Am Jahresende 2018 hat das Oberste Gerichtshof der Tschechischen Republik einen generellen Beschluss erlassen, welcher die Art der Festlegung eines Schadensersatzes für seelisches Leid im Zusammenhang mit dem Tod von nächsten Angehörigen betrifft.
Als generelle Richtlinie hat das Oberste Gerichtshof in Bezug auf die nächsten Angehörigen - also den Ehepartner, die Eltern und die Kinder - das Zwanzigfache des durchschnittlichen Monatslohns festgelegt, welcher im dritten Quartal des vergangenen Jahres 31.516,- CZK betragen hat, also einen Betrag, der den Betrag in Höhe von 630.000,- CZK übersteigt. Diese Summe dient als Ausgangspunkt zur Festlegung des konkreten Betrags in den einzelnen Fällen und in Abhängigkeit von den Umständen des Falls kann das Gericht diesen Betrag wesentlich überschreiten oder umgekehrt einen niedrigeren Schadensersatz bewilligen.
Als Umstände, welche Auswirkungen auf die finale Schadensersatzhöhe haben, sind nicht nur die Umstände aufseiten der verstorbenen Person und deren Verwandten in Betracht zu ziehen, wie z. B. das Alter, die Intensität der Beziehung zwischen der verstorbenen und der hinterbliebenen Person oder die gegenseitige Existenzabhängigkeit, sondern auch die Umstände aufseiten der schädigenden Person, typisch sind das Ausmaß und die Form ihres Verschuldens, eine Entschuldigung oder eine andere Wiedergutmachung seitens der schädigenden Person gegenüber den Hinterbliebenen bzw. ein straf- oder verwaltungsrechtlicher Regress.
Ein in dieser Sicht äußerst nützliches Instrument kann die neue Applikation sein, welche auf der Webseite www.datanu.cz zugänglich ist. Dieses Programm wurde in Zusammenarbeit des Obersten Gerichtshofs der Tschechischen Republik mit dem Verkehrsforschungszentrum (Centrum dopravního výzkumu) entwickelt und enthält die komplette verfügbare Rechtssprechung der tschechischen Gerichte in Bezug auf immateriellen Schadensersatz. Den Worten des Vorsitzenden des Obersten Gerichtshofs - Pavel Šámal - zufolge, ist die Webseite primär für Gerichte der unteren Instanzen bestimmt. Nichtsdestotrotz kann jeder nach erfolgter Registrierung mit dem vorhandenen Rechner ungefähr die Höhe des zu erwartenden Schadensersatzes ermitteln - dies gilt sowohl für Schadensersatz beim Tod eines nächsten Angehörigen als auch für Schadensersatz wegen entgangener Lebensfreude.
Mit dem erwähnten Beschluss wird auf den Bedarf reagiert, die Beschlusspraxis der Gerichte zu vereinheitlichen, da seit Inkrafttreten des Neuen Bürgerlichen Gesetzbuchs einige Rechtsvorschriften hinsichtlich der immateriellen Schadensersatzregelung unwirksam worden, was sich auch im Umfang der richterlichen Abwägungsmöglichkeiten gezeigt hat. Ob die Anwendung der beschriebenen Methode geeignet ist, wird sich jedoch erst in der Praxis zeigen.
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