Seit 1. September 2020 ist eine Novelle des MwSt. Gesetzes in Kraft getreten. Diese Novelle implementiert neue Maßnahmen der EU Richtlinie Nr. 2018/1910 und der Ausführungsanordnung Nr. 2018/1912 sowohl für den Handel zwischen den Mitgliedsstaaten, als auch für die Funktion der Konsignationslagern, resp. „call-off Lagern“ – so genannte Quick fixes. Diese Novelle wurde am 14. August 2020 in der Gesetzsammlung veröffentlicht. Ausführlicher kann man sich über diese Maßnahmen in unseren Aktualitäten aus Oktober letztes Jahres informieren hier: