Das Finanzministerium hat am 7. Januar 2021 über den Erlass von Strafen und Verzugszinsen für die Immobilien- und Straßensteuer entschieden. Dadurch wird der Termin für die Einreichung der entsprechenden Steuererklärungen für alle Steuerpflichtigen faktisch vom 1. Februar auf den 1. April 2021 verschoben, ohne dass Verzugsstrafen riskiert werden. Auf den 1. April 2021 wird ebenfalls straffrei die Straßensteuer-Zahlungspflicht verschoben. Immobiliensteuern sind allgemein bis zum 1. Juni fällig. Ziel der Entscheidung ist angesichts der andauernden Ausbreitung der Covid-19-Pandemie eine Beschränkung persönlicher Besuche der Finanz- und Postämter.
„Den Aufschub der Pflicht, Immobilien- und Straßensteuererklärungen einzureichen, um zwei Monate bis Ende März halte ich in dieser Situation für unausweichlich. Beide Steuererklärungen werden nämlich häufig in Papierform mit aktiver Unterstützung der Finanzbeamten erledigt. Und in Zeiten der weiterhin starken Ausbreitung des Corona-Virus ist es sicher richtig, entsprechende Behördenbesuche zu vermeiden. Erst recht, da Immobiliensteuern erst bis zum 1. Juni zu zahlen sind,“ so die Finanzministerin, Alena Schillerová.