Stärkung des Verbraucherschutzes: Verbot von Produkten mit doppelter Qualität in der EU, betrügerischen Rabattaktionen und gefälschten Bewertungen

29. 11. 2022
Stärkung des Verbraucherschutzes: Verbot von Produkten mit doppelter Qualität in der EU, betrügerischen Rabattaktionen und gefälschten Bewertungen

Am 16. November 2022 unterzeichnete der Präsident eine Änderung des Verbraucherschutzgesetzes und des Bürgerlichen Gesetzbuches. Die Änderung wird 30 Tage nach ihrer Verkündung in Kraft treten, voraussichtlich zum 1. Januar 2023.

Mit der Änderung werden neue Regeln für Online-Käufe über so genannte Online-Marktplätze (bzw. Online-Shops) eingeführt. Des Weiteren wird auch die unterschiedliche Qualität von Produkten in verschiedenen EU-Mitgliedstaaten und die Erstellung von gefälschten Bewertungen verboten.

Die Novelle verpflichtet die Unternehmen, Informationen über bezahlte Werbung offenzulegen, Produktinformationen sichtbar und deutlich zu kennzeichnen und den niedrigsten Preis innerhalb von 30 Tagen vor der Gewährung des Rabatts (Preisnachlasses) anzugeben.

Der Verkäufer kann nun, falls dies aufgrund der Art des verkauften Produkts oder der Dienstleistung erforderlich ist, die Anleitungen auf einem dauerhaften Datenträger (CD, Flash Drive oder per E-Mail) bereitstellen. Der Verkäufer stellt nur dann eine Anleitung in Papierform zur Verfügung, wenn der Verbraucher dies beantragt und wenn dies der Art des Produkts und Unternehmens angemessen ist.

Die Änderung gibt den Verbrauchern das Recht, innerhalb von 90 Tagen vom Vertrag zurückzutreten, wenn eine unlautere Geschäftspraxis vorliegt, oder eine Preisminderung zu verlangen, die der Schwere der unlauteren Geschäftspraxis entspricht.

 

Die Unternehmen hingegen sind verpflichtet, die Verbraucher über die so genannte Preispersonalisierung zu informieren, d. h. die Anpassung des Preises an den einzelnen Kunden entsprechend seinem Kaufverhalten und die Festlegung eines individuellen (und damit möglicherweise höheren) Preises, wenn der Kaufvertrag über das Internet abgeschlossen wird. Diese Informationen müssen immer vor dem Abschluss des Kaufvertrags erteilt werden.

 

Die Änderung sieht auch ein Verbot sogenannter missbräuchlicher Abreden (Klauseln) vor. Dazu gehören z. B. Möglichkeit der Abtretung von Verbindlichkeiten aus Verbraucherverträgen, automatische Prolongation (Verlängerung) einer Verpflichtung ohne Zustimmung des Verbrauchers, unverhältnismäßige Sanktionen bei Verletzung einer Verpflichtung durch den Verbraucher oder Bestimmungen über die Leistungspflicht des Verbrauchers im Falle der Nichterbringung einer Gegenleistung durch den Verkäufer.

Ziel der neuen Regelung ist es, die Änderungen der europäischen Richtlinien umzusetzen und die festgestellten Defizite bei der Umsetzung der älteren EU-Richtlinien zu beheben. Für viele E-Shops kann dies jedoch bedeuten, dass sie ihre Verkaufs- und Lieferbedingungen oder die Einstellungen ihrer Website ändern müssen.

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