Der Entwurf der ViDA-Richtlinie hat es sich zum Ziel gesetzt, das System indirekter Steuern in der ganzen Europäischen Union zu modernisieren. Er soll die Digitalisierung des Meldewesens, eine Erhöhung der EU-Steuereinnahmen sowie eine effizientere Verhinderung von Steuerbetrug mit sich bringen und auf ein Umsatzsteuersystem hinarbeiten, in dem grenzüberschreitende Transaktion genauso wie inländische Transaktionen behandelt werden.
Die erste wesentliche Änderung, die die ViDA-Richtlinie für die EU-Mitgliedsstaaten mit sich bringt, ist die Einführung der Möglichkeit, eine verpflichtende elektronische Rechnungsstellung für Leistungen innerhalb der EU zu implementieren. Elektronische und klassische analoge Dokumente werden dabei gleichgestellt. Die Richtlinie bringt auch eine einheitliche Umsatzsteuer-Registrierung für die gesamte EU mit sich und ermöglicht es Unternehmen, die in der ganzen EU tätig sind, ihre Verpflichtungen im Umsatzsteuerbereich in einem Land zu erfüllen, also in einer einzigen Sprache und über ein einziges Online-Portal. Innerhalb von 10 Jahren sollte dies zu Kosteneinsparungen von 8,7 Milliarden EUR führen.
Der Übergang auf eine elektronische Rechnungsstellung wird dabei helfen, Umsatzsteuerbetrug um bis zu 11 Milliarden EUR zu senken. In den nächsten zehn Jahren werden die Verwaltungs- und Compliance-Kosten für Händler aus der EU um mehr als 4,1 Milliarden EUR jährlich sinken. Außerdem bringt der Entwurf eine EU-weite Vernetzung der vorhandenen Systeme der einzelnen EU-Länder mit sich und bereitet Mitgliedsstaaten den Weg, die zukünftig ein innerstaatliches, digitales Meldesystem für innerstaatliche Geschäfte einführen möchten.
Außerdem sollte es zur Einrichtung eines VIES-Zentralregisters kommen, in dem die gemeldeten Daten verarbeitet, ausgewertet und gegengeprüft werden sollen. Dieser Prozess wird als Kontrollmechanismus dienen, bei dem in Echtzeit alle Pflichtangaben und das Format der digitalen Steuerbelege geprüft werden. Das System soll auf der Grundlage eines automatischen Clearings fungieren. Dieser Prozess ist jedoch sehr kostspielig, daher ist die Frage, ob er überhaupt eingeführt wird.
Als elektronische Dokumente werden nur Dokumente angesehen, die maschinenlesbar sind (im Entwurf ist als Format XML oder UBL aufgeführt). Gleichzeitig rechnet der Entwurf mit mehr Pflichtangaben auf elektronischen Belegen, zum Beispiel mit der Kontonummer der Gegenseite, auf die die Leistung bezahlt wird. Die elektronische Rechnungsstellung soll vorerst für grenzüberschreitende Geschäfte innerhalb der EU eingeführt werden. Dem entgegen steht bisher Artikel 232 der Richtlinie zum gemeinsamen Mehrwertsteuersystem, in dem die Zustimmung der Gegenseite zum Austausch elektronischer Dokumente gefordert wird. Dieser Artikel wird aus der Mehrwertsteuerrichtlinie gestrichen, und es wird nicht mehr notwendig sein, eine Zustimmung einzuholen.
Die Richtlinie hat gewisse legislative Verzögerungen erfahren, und es ist sehr unwahrscheinlich, dass sie Anfang 2024 in die tschechische Gesetzgebung implementiert wird, wie ursprünglich vorgesehen war. Es wird davon ausgegangen, dass das Implementierungsdatum der Richtlinie nach dem ECOFIN-Treffen der europäischen Finanzminister, das Anfang Oktober in Dublin stattfinden wird, näher rücken wird.