Am 22. September 2022 ist durch den Gerichtshof der Europäischen Union („EuGH“) ein Urteil zum Erlöschen des Anspruchs auf bezahlten Urlaub für Arbeitnehmers wegen voller (aber nicht dauerhafter) Erwerbsminderung oder Arbeitsunfähigkeit ergangen.
Mit der allgemeinen Problematik der Verjährung des Anspruchs auf bezahlten Urlaub hat sich ein am gleichen Tag ergangenes Urteil des EuGH befasst, über das wir in unserem Artikel informiert haben, nach dem die Verjährung des Anspruchs auf bezahlten Urlaub ohne Notifizierung durch den Arbeitgeber über das bevorstehende Erlöschen des Urlaubs dem Recht auf gerechte und angemessene Arbeitsbedingungen laut Charta der Grundrechte der Europäischen Union widerspricht. Andernfalls würde ein Verhalten gebilligt, das zu einer unrechtmäßigen Bereicherung des Arbeitgebers führt. Das vorstehend genannte Urteil des EuGH erweitert das Verbot des Erlöschens des Anspruchs auf bezahlten Urlaub bei Arbeitsunfähigkeit oder voller vorübergehender Erwerbsminderung.
Nach tschechischem Recht ist die Verjährung des Anspruchs auf bezahlten Urlaub nicht möglich. Ein entgegengesetzter Ansatz würde den Prinzipien des besonderen gesetzlichen Schutzes des Arbeitnehmers und befriedigender und sicherer Bedingungen zur Arbeitsverrichtung widersprechen. Der Anspruch auf bezahlten Urlaub wird zudem als immaterielles Recht verstanden, das keiner Verjährung unterliegt. Bei Arbeitsunfähigkeit erlischt der Urlaubsanspruch allerdings allgemein (bis auf wenige Ausnahmen) nicht, da dies nicht als Arbeitsverrichtung betrachtet wird.