Das Stadtgericht in Prag hat das von der Datenschutzbehörde verhängte Bußgeld für die Veröffentlichung eines Fotos aufgehoben, auf dem der Täter direkt beim Begehen der Straftat zu sehen war. Dieses Bußgeld wurde verhängt, da Foto- oder Videomaterial laut Datenschutzgesetz nur mit Zustimmung der fotografierten Person ausgefertigt und ausgestellt werden darf. Hiervon ist in diesem Fall jedoch kaum auszugehen, so dass es paradoxerweise die Händler waren, die laut Datenschutzbehörde das Gesetz verletzt haben.
Diese bahnbrechende Gerichtsentscheidung könnte nunmehr jedoch die neue Praxis begründen, dass Fotos aus Kameraaufzeichnungen, auf denen Täter zu sehen sind, frei veröffentlicht werden können, um der Begehung weiterer Straftaten vorzubeugen. Nach Auffassung des Stadtgerichts muss ein Straftäter, der fremdes Eigentum entwendet, nämlich damit rechnen, dass er anderen Schutz seiner persönlichen Identität genießen wird, als eine Person, die sich gesetzeskonform verhält.
Auf dieses Urteil kann sich allerdings noch nicht absolut verlassen werden, da die Datenschutzbehörde das Einlegen einer Kassationsbeschwerde zum Obersten Verwaltungsgericht in Erwägung zieht, die diese Entscheidung des Stadtgerichts noch rückgängig machen kann. Sollten Sie ein ähnliches Foto oder Video veröffentlichen wollen, empfehlen wir Ihnen, mit der Veröffentlichung besser noch zu warten und sie eher der Polizei zu übergeben. Die Veröffentlichung dieses Materials ohne Zustimmung der betroffenen Person kann nämlich von der Datenschutzbehörde auch weiterhin sanktioniert werden.